Fragen und Antworten zum Thema Energiegemeinschaft
Was sind Energiegemeinschaften?
Brauche ich eine eigene PV-Anlage um an der EEG Teilzunehmen?
Nein. Es kann der Strom auch so bezogen werden. Sie sparen sich 28% der Netzgebühren und profitieren von weiteren vergünstigungen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Energiegemeinschaft?
Eine Energiegemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmer*innen und mindestens einer Erzeugungsanlage (z.B. PV). Voraussetzung für die Abrechnung sind intelligente Messgeräte (Smart Meter) bei allen Beteiligten. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft haben Sie weiterhin auch Ihren frei gewählten Energieliefervertrag und Ihren Netznutzungsvertrag, da die Energiegemeinschaft Ihre Versorgung aus dem öffentlichen Netz nicht vollständig ersetzen kann. Zusätzlich muss für die Energiegemeinschaft eine Rechtsperson gegründet werden und Verträge zwischen den Mitgliedern und der Energiegemeinschaft sind abzuschließen.
Muss ich meinen bestehenden Liefervertrag kündigen?
Nein, da nur der überschüssige Strom aus der EEG bezogen wird. In der Nacht oder trüben Tagen werden sie von Ihrem Netzbetreiber mit Strom beliefert.
Übersicht
In dieser Grafik wird schematisch der Aufbau einer Energiegemeinschaft dargestellt. Im Fokus liegt die Strombereitstellung der Mitglieder mit PV-Anlagen (rote Dächer) für die Mitglieder ohne Erzeugungsanlagen (blaue Dächer).

Vorteile
Für die Mitglieder der Energiegemeinschaft stellt sich die Möglichkeit und Herausforderung gemeinsam Strombezugspreise und Einspeisetarife festzulegen. Dadurch soll ein fairer Preis für alle Teilnehmer:innen ausgehandelt werden. Verbraucher:innen profitieren so durch einen angepassten Bezugspreis und Produzent:innen können dank stabiler Preise ihre Investitionen langfristig planen.
Preisbestandteil (ct./kWh) | ohne EEG | lokale EEG | regionale EEG |
---|---|---|---|
Reduktion der arbeitsbezogenen Netzentgelte in Prozent | | 57% | 28% |
Netznutzungsentgelt | 5,29 | 2,27 | 3,81 |
Netzverlustentgelt | 0,186 | 0,186 | 0,186 |
Elektrizitätsabgabe* | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
Erneuerbaren-Förderbeitrag* | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Umsatzsteuer (20%) | 1,12 | 0,49 | 0,80 |
Summe | 6,69 | 2,95 | 4,79 |
EINSPARUNG | 0,00 | 3,74 | 1,90 |
* Die Elektrizitätsabgabe sowie der Erneuerbaren-Förderbeitrag sind für aktuell für alle privaten Endverbraucher ausgesetzt/stark reduziert.
Wer kann an Energiegemeinschaften teilnehmen?
An EGs können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs teilnehmen. Bei Erneuerbaren Energiegemeinschaften müssen sie im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein. NICHT teilnehmen dürfen Großunternehmen und Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Wozu dient die Vollmacht
folgt in Kürze